
AGB
1. Allgemeines/Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit MILEStone Mascots/Miles Tobias mit Sitz in Lessingstraße 83, 13158 Berlin, abgeschlossen werden. MILEStone Mascots/Miles Tobias (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) bietet Event- und Marketingdienstleistungen für Veranstaltungen, Firmenauftritte und andere Anlässe an. Dazu zählen die Entwicklung, das Designen, die Anfertigung, Bespielung, Social Media Betreuung, Reinigung, Lagerung, Reparatur, Herstellung von Plüschtieren und Merchandise von und für Maskottchen. Außerdem zählt dazu das Vermieten von Fotoboxen, Foto-Accessoires wie z.B. Brillen, Hüte, Schilder sowie auch der Verkauf individuell angefertigter Schilder.
2. Vertragspartner
(1) Der Kaufvertrag kommt zustande mit MILEStone Mascots/Miles Tobias, Lessingstraße 83, 13158 Berlin, vertreten durch Miles Tobias. Weitere Kontaktmöglichkeiten: info@milestonemascots.com, 0152 08875247.
3. Vertragsabschluss
(1) Bei unseren individuellen Event- und Marketingdienstleistungen erfolgt der Vertragsschluss nach dem Rückerhalt eines unterschriebenen Angebots oder Rahmenvertrages durch den Kunden. Der Vertrag wird als verbindlich angesehen, sobald der Verkäufer eins dieser unterschriebenen Dokumente erhalten hat. Spätere Änderungen/Reklamationen der Ware können nicht geltend gemacht werden. Über etwaige vertragliche Einzelheiten werden Sie vorab durch uns oder durch unsere AGBs informiert. Bitte achten Sie auf eventuelle Fehler der Rechnungs- und/oder Lieferanschrift.
(2) Für alle Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich unsere AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
4. Preise/Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise für Event- und Marketingdienstleistungen werden im Rahmen eines individuellen Angebots durch den Verkäufer ermittelt und dem Kunden schriftlich vorgelegt.
(2) Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(3) Bei Entstehung von Mehr-/ Zusatzleistungen, die nicht vorher im Angebot vereinbart waren, entstehen Mehrkosten in einem angemessenen Rahmen.
(4) Die Zahlung des Gesamtbetrags ist nach Rechnungsstellung fällig, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen. Ausgangsrechnungen haben eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, falls nicht anders auf der Rechnung vermerkt. Als Zahlungsmethoden stehen dem Kunden die Überweisung auf das Bankkonto zur Verfügung.
(5) Bei Absage oder Ausfallen eines Events nach Angebotsunterschrift werden 50% des Rechnungsbetrages fällig.
(6) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, mit der Anfertigung der Maskottchen oder der Bespielung erst nach vollständigem Zahlungseingang zu beginnen.
5. Anfertigung, Lieferung und Versand
(1) Alle Maskottchen werden individuell nach den Wünschen und Spezifikationen des Kunden angefertigt. Diese werden zwischen dem Kunden und dem Verkäufer vorab festgelegt. Der Kunde wird nach Auftragserteilung über den voraussichtlichen Liefertermin informiert. Der Verkäufer bemüht sich, die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt verursacht werden.
(2) Sollte sich herausstellen, dass die Lieferung des Maskottchens aufgrund von Änderungen in den Spezifikationen oder anderen Faktoren verzögert wird, wird der Verkäufer den Kunden umgehend informieren und einen neuen Liefertermin vereinbaren.
6. Bespielung von Maskottchen
(1) Der Verkäufer bietet die Bespielung von Maskottchen für Veranstaltungen und Auftritte an. Die genauen Bedingungen wie z. B. Dauer der Bespielung, Ort der Veranstaltung werden individuell vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Anforderungen für die Bespielung des Maskottchens rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Kunde erteilt dem Verkäufer hiermit die ausdrückliche Erlaubnis, während der Bespielung Fotos und/oder Videos zu machen und diese für eigene Marketingzwecke zu verwenden, z. B. auf der Website, in sozialen Medien oder in anderen Werbematerialien. Das schließt auch die Verwendung des Unternehmensnamens und -logos des Kunden ein.
(3) Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kunden in angemessener Weise zu kennzeichnen, wenn Bilder oder Videos verwendet werden, auf denen das Maskottchen in Verbindung mit dem Kunden oder seiner Veranstaltung zu sehen ist.
(4) Sollte der Kunde mit der Verwendung von Bildmaterial nicht einverstanden sein, kann er dies vor der Veranstaltung schriftlich mitteilen. In diesem Fall wird der Verkäufer keine Bilder oder Videos vom Event für Marketingzwecke verwenden.
(5) Sollte die Bespielung aufgrund von Umständen, die nicht in der Verantwortung des Verkäufers liegen (z. B. Unfall, Naturkatastrophe), nicht stattfinden können, wird ein Ersatztermin angeboten oder der Betrag für die Bespielung erstattet.
7. Fotoboxveranstaltungen
(1) Der Verkäufer bietet die Vermietung von Fotoboxen für Veranstaltungen und Auftritte an. Die genauen Bedingungen wie z. B. Dauer der Miete, Ort der Veranstaltung werden individuell vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Anforderungen für den Aufbau und die Verwendung der Fotobox rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Kunde erteilt dem Verkäufer hiermit die ausdrückliche Erlaubnis, während der Veranstaltung entstandene oder separat auf der Veranstaltung gemachte Fotos und/oder Videos für eigene Marketingzwecke zu verwenden, z. B. auf der Website, in sozialen Medien oder in anderen Werbematerialien. Das schließt auch die Verwendung des Unternehmensnamens und -logos des Kunden ein.
(3) Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kunden in angemessener Weise zu kennzeichnen, wenn Bilder oder Videos verwendet werden, auf denen die Fotobox in Verbindung mit dem Kunden oder seiner Veranstaltung zu sehen ist.
(4) Sollte der Kunde mit der Verwendung von Bildmaterial nicht einverstanden sein, kann er dies vor der Veranstaltung schriftlich mitteilen. In diesem Fall wird der Verkäufer keine Bilder oder Videos vom Event für Marketingzwecke verwenden.
(5) Sollte die Bereitstellung der Fotobox aufgrund von Umständen, die nicht in der Verantwortung des Verkäufers liegen (z. B. Unfall, Naturkatastrophe), nicht stattfinden können, wird ein Ersatztermin angeboten oder der Betrag für die Fotoboxmiete erstattet.
(6) Bei nicht gebuchter Promotion und Betreuung einer Fotobox durch einen Mitarbeiter des Verkäufers, ist der Kunde dazu verpflichtet eine/n Verantwortliche/n und Ansprechpartner/in für eventuell auftretende Probleme zu bestimmen, der/die in solchen Fällen Kontakt mit dem Verkäufer aufnimmt.
8. Eigentumsvorbehalt
(1) Vermietete und gelieferte Event- und Marketingdienstleistungen bleiben während und nach Ende des Mietverhältnisses Eigentum des Verkäufers.
(2) Die gelieferten Maskottchen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller damit verbundenen Kosten (z. B. Versandkosten) im Eigentum des Verkäufers.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, das/die Maskottchen bis zur vollständigen Bezahlung mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Maskottchen ist vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.
(4) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, das/die Maskottchen auf Kosten des Kunden zurückzuholen, ohne dass dies eine Vertragskündigung oder einen Rücktritt von der Bestellung zur Folge hat.
9. Haftung, Gewährleistung und Mängel
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Verkäufer wie folgt:
(1) Der Käufer hat die empfangende Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu beanstanden. Dazu zählen offene Nähte oder Beschädigungen am Stoff. Sobald die Ware getragen worden ist, wurde die Ware als mängelfrei bewertet. Eine spätere Reklamation kann nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Mietleistungen sind offensichtliche Mängel unverzüglich bei Lieferung dem Lieferanten mitzuteilen.
(2) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt Nachbesserung fehlerhafter Ware durch eine Reparatur. Die bemängelte Ware ist ordnungsgemäß verpackt und frachtfrei an uns zurückzusenden.
(3) Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach dessen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere des beanstandeten Gegenstandes zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dieses, so ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Nimmt der Käufer eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Abnahme vorbehält.
(4) Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
(5) Eine Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag aufgrund von Mängeln ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (§437 BGB) möglich.
(6) Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen bei Verfärbungen oder Schäden durch beauftragte Reinigungs- und/oder Reparaturarbeiten am Kostüm sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz.
10. Datenschutz
(1) Der Verkäufer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf der Internetseite https://www.milestonemascots.com/datenschutz.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lessingstraße 83, 13158 Berlin.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr/